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Das hatte wohl keiner der Beteiligten erwartet: Obwohl bereits zum 16. Mal an gleicher Stelle und unverändertem Konzept, war die diesjährige Azubi-Party mit Lossprechungsfeier mit knapp 250 Teilnehmern so gut wie ausverkauft!
Bereits kurz nach Einlass war die Gaststätte „Rennbahn“ gut gefüllt und hatte der Service alle Hände voll zu tun, um die Gäste mit einem Begrüßungs-Cocktail und diversen fingerfoods zu versorgen, während sich DJ „Birkholz“ mit den ersten „coolen“ Sounds warmlief.
Ein großes Medienecho lösten Fälle aus, wo der Arbeitgeber bei einem Diebstahl oder dem „Griff in die Kasse“ bei einem vergleichsweise geringen Wert die fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Dazu hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung vorgelegt. Unter engen Voraussetzungen, bezogen auf den entschiedenen Einzelfall, fordert das BAG eine zuvor erteilte Abmahnung wegen des Verhaltens, bevor es zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung kommen kann (Az.: 2 AZR 541/09).
Die Gesellenprüfung ist erfolgreich bestanden, der Weg zum Meister fest im Visier? Dann aufgepasst: Metylan bietet zusammen mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz eine besondere Förderung. Bei einem großen Event in Düsseldorf haben Malergesellinnen/en die Möglichkeit zu zeigen, was sie können. Die besten Fünf erhalten einen Weiterbildungsscheck in Höhe von 5.000 Euro. Einfach bis zum 10. August 2010 bewerben und mit etwas Glück am Finale der besten 20 teilnehmen!
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 17.03.2010 (Az: 1 A 272/08, 1 A 273/08 und 1 A 274/08) das Klagebegehren mehrerer Handwerksinnungen gegen die regional zuständige Handwerkskammer abgewiesen, mit dem durch eine Satzungsänderung erreicht werden sollte, dass sich einzelne Handwerksbetriebe von der Tarifbindung befreien können. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellt die anvisierte Satzungsänderung einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar.
Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich auf eine Musterverfahrensordnung für die Ausschüsse zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten verständigt. Ergänzend zur Verfahrensordnung haben DHKT und DGB allgemeine Leitlinien für die Schlichtungsausschüsse im Handwerk verfasst.
Ein Praktikum in Europa, Training-on-the-job in den USA oder ein Praxisaufenthalt in Fernost - diese und viele andere Möglichkeiten, weltweit Auslandsfortbildungen zu absolvieren, präsentiert die Neuauflage der Broschüre „Weiterbildung ohne Grenzen“.
Für Maler und Lackierer sind insbesondere Angebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) interessant.
Aktuelle Themen der Handwerkspolitik und der Start der Imagekampagne des Maler- und Lackiererhandwerks in Ergänzung zur Dachkampagne des Handwerks waren Gegenstand der Beratungen bei der Obermeistertagung des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Präsident Karl-August Siepelmeyer zog zunächst eine Bilanz zur wirtschaftlichen Situation im abgelaufenen Jahr. Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise herrschen im Maler- und Lackiererhandwerk stabile Verhältnisse. Gegenüber dem starken Vorjahr gingen die Umsätze um ca. 1,7 % zurück. Die Beschäftigtenentwicklung blieb auf dem Vorjahresniveau. Präsident Siepelmeyer zeigte auf, dass der zu verzeichnende Umsatzrückgang auf ein weiter angespanntes nicht auskömmliches Preisniveau zurück zu führen ist.
Die CDU/CSU-FDP Koalition hat sich auf eine Erhöhung der ursprünglich im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm verständigt.
Mit einem Beschluss der Haushälter der schwarz-gelben Koalition werden die Finanzmittel um 400 Mio. Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro aufgestockt. Finanziert wird die kräftige Aufstockung durch ein Vorziehen von 310 Mio. Euro aus 2011 sowie den Einsatz nicht in Anspruch genommener überplanmäßiger Mittel aus 2009 in Höhe von 90 Mio. Euro.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Im letzten Jahr waren noch 2,2 Milliarden Euro für die klimagerechte Sanierung von Gebäuden zur Verfügung gestellt worden. Dabei wurden aber bereits ebenso Vorzieheffekte aus anderen Haushaltsjahren genutzt. Die jetzige Höhe von 1,5 Mrd. Euro entspricht dem ursprünglich einmal in der langfristigen Planung vorgesehenen Fördervolumen.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2010 (IV C 4 - S 2296-b/070003) hat das Bundesministerium für Finanzen das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 26. Oktober 2007 überarbeitet. Die Ausführungen betreffen insbesondere den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.Gegenüber dem bisherigen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergeben sich daraus zahlreiche neue zu begrüßende Konkretisierungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen.
Von Bedeutung für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist dabei insbesondere die in der Anlage 1 zum Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen enthaltene beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter handwerklicher Tätigkeiten. Obgleich eine abschließende Darstellung der begünstigten bzw. nicht begünstigten Handwerkerleistungen freilich nicht möglich ist, wird hier eine Vielzahl von handwerklichen Arbeiten zugeordnet. Diese konkrete Bezugnahme auf die einzelnen Handwerkerleistungen ist auch für die Maler- und Lackiererbetriebe hilfreich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut (Az.: XI B 31/09) zu den Anforderungen an die Ausstellung von Rechnungen Stellung genommen. Der BFH hat auch in dieser Entscheidung bestätigt, dass allgemeine Beschreibungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ oder „Außenputzarbeiten“ nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)) genügen. Nur wenn eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG vorliegt, kann der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen.
Das Projekt des elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll eigentlich Arbeitgeber entlasten – aktuell steigen jedoch im betrieblichen Alltag die Belastungen. Denn mit Einführung von ELENA zum 1. Januar 2010 sind die Voraussetzungen für die geplanten Entlastungen der Arbeitgeber von bürokratischen Aufgaben noch nicht geschaffen. Das Handwerk fordert daher eine Vereinfachung des Verfahrens.
Viele staatliche Leistungen setzen voraus, dass Arbeitgeber einen Papiernachweis über bezogene Arbeitsentgelte ausstellen. Mit ELENA werden diese Bescheinigungen ab 2012 durch elektronische Nachweise ersetzt.
Die Förderung energetischer Sanierung und energieeffizienter Neubauten durch die KfW- Gebäudesanierungsprogramme erreichte 2009 ein neues Rekordvolumen von 8,9 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Auch die Nachfrage für Einzelmaßnahmen aus den KfW-Programmen habe 2009 ein Rekordniveau erreicht.
Der Bundesrat hat am 18.12.2009 dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit wird eine Reihe von Änderungen bereits zum Jahresbeginn 2010 wirksam. Das Gesetz enthält auch Entlastungen für Maler- und Lackiererunternehmen.
Dies gilt insbesondere für das Wahlrecht geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben, die Zinsschranke, Verlustabzugsbeschränkungen bei Körperschaften, Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, einen neuen Steuertarif in der Erbschaftsteuer sowie Änderungen bei der Grunderwerbssteuer.
Sehr unterschiedliche und widersprüchliche Meldungen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung kommen derzeit aus der Politik. Einerseits erfolgt eine vorzeitige Mittelfreigabe, um die Gebäudesanierung auch schon vor Inkrafttreten des Haushalts 2010 weiter zu fördern. Andererseits sieht der Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 2010 eine Halbierung der Förderung in 2010 über die KfW-Bank vor.
Aus Regierungskreisen verlautet, der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages habe zugestimmt, die Gebäudesanierung auch schon vor Inkrafttreten des Haushalts 2010 weiter zu fördern. So könnten bereits im Frühjahr neue Bauvorhaben beginnen, die den Klimaschutz voranbringen und dem Arbeitsmarkt positive Impulse geben. Mit dem bewilligten Förderumfang werde ein Kreditvolumen von ca. 3 Milliarden Euro ermöglicht.
Vereinbarte Stundenlohnarbeiten nach Aufwand bergen – im Gegensatz zum Einheitspreis, wo die Leistungen genau feststehen – ein gewisses Restrisiko für den Handwerker. Im vorliegenden Fall wurde dem ausführenden Maler trotz unterschriebenem Stundenlohnzettel vorgehalten, die Gesamtheit der in Rechnung gestellten Stunden seien zu hoch.
Mit diesem Einwand muss sich der Handwerker tatsächlich auseinandersetzen, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Mai 2009 (Az.: VII ZR 74/06). Dem Unternehmer ist es nämlich bei einer Stundenlohnabrede nicht gestattet, unbeschränkt vergütungspflichtigen Zeitaufwand zu betreiben.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen besonderen Fall zur Anwendung der Regelungen des Mindestlohnes für Maler und Lackierer zu entscheiden. Ein als gelernter Maler bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer / Hilfskraft beschäftigter Arbeitnehmer war für drei Monate an einen Industriebetrieb entliehen. Dieses Unternehmen betreibt selbst keinen Maler- oder Lackierbetrieb. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass ihm der Mindestlohn für gewerbliche Arbeit im Maler- Lackierhandwerk zusteht, statt dem mit dem Zeitarbeitsunternehmen arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttostundenlohn in Höhe von 7,50 Euro. Diesen Anspruch hat das BAG in der jüngst veröffentlichten Entscheidung abgelehnt (Az.: 5 AZR 951-08).
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt eine Teil-Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen in Deutschland gegen EU-Recht. Die Regelung in § 622 BGB, dass bei der Berechnung der Kündigungsfristen für den Arbeitgeber bei Beschäftigten mit längerer Betriebszugehö-
rigkeit nur die Zeiten vom 25. Lebensjahr an rechnen, ist wegen „Altersdiskriminierung“ unzulässig.
Am 16. Januar 2010 um 20.14 Uhr startete die Image-Kampagne des Handwerks, zunächst mit einem TV-Spot auf allen privaten Fernsehkanälen und später auch vor der Tagesschau und zur ZDF-Sportschau. Der Film zeigt auf humorvolle Weise, wie die Welt ohne Handwerk aussähe. Danach wird die Kampagne viele weitere Medien nutzen: Anzeigen, Kino, Plakate, Internet, Informationsmaterial für Schüler, Aufkleber usw. Sie ist auf mehrere Jahre angelegt. Mit einer ebenso kraftvollen wie nachhaltigen Aktion will das Handwerk sein Image dauerhaft verbessern.
(Anmerkung: Der Spot sowie die Entstehungsgeschichte des Spots („Making of...“) können auf unserer Seite „Innung live > Foto-/Videogalerie“ aufgerufen werden.)
Zum Leistungsspektrum des Maler- und Lackiererhandwerks gehören viele Maßnahmen an Gebäuden, die Einfluss auf die Energiebilanz haben. Bei Arbeiten an der Gebäudehülle können die unvermeidlichen Transmissionswärmeverluste positiv – in der Regel durch Wärmedämmung – verändert werden. Weiter kann der Heizenergieverbrauch aber auch durch Feuchteschutz oder die Optimierung der Oberflächen hinsichtlich der Reflexion oder Absorbtion der Wärmestrahlung (IRStrahlung) reduziert werden.