
Vereidigte Sachverständige
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen, und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewer-
be. Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen. Als Gerichtsgutachter ist es ihre Aufgabe, handwerklich-technische Fachfragen zu klären. Sie können aber auch als Privatgutachter im Auftrag von Privatpersonen tätig werden und dabei dazu beitragen, daß ein Konflikt, z. B. zwischen einem Mitgliedsbetrieb und einem Kunden, gütlich geregelt werden kann.
Die hier aufgeführten Sachverständigen sind alle auf das Maler- und Lackiererhandwerk spezialisiert. Bitte klicken Sie den Namen des (der) Sachverständigen an, um detailliertere Informationen zu erhalten.
Die hier aufgeführten Sachverständigen sind alle auf das Maler- und Lackiererhandwerk spezialisiert. Bitte klicken Sie den Namen des (der) Sachverständigen an, um detailliertere Informationen zu erhalten.
Sachverständige(r)
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