

nung (§§54-78), zum Teil durch die Vollversammlung der Mitglieder bestimmt. Dadurch ist gewährleistet, dass, über den Grundbedarf hinaus, jede Innung sich individuell auf die lokalen Gegebenheiten und den aktuellen technischen, gesellschaft-
lichen und rechtlichen Stand der Dinge optimal abstimmen kann.
Zu den Pflichtaufgaben der Innung gehört u.a. die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen (§54 (1) 3) oder bei der Verwaltung der Berufsschulen mitzuwir-
ken (§54 (1) 6). Die Innung kann aber auch Tarifverträge abschließen (§54 (3) 1) oder bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln (§54 (3) 3). Für die konkrete Ausge-
staltung weiterer Aufgaben gilt, dass die Innung "auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmit-
glieder durchführen" kann (§54 (4)).
Dieser Teil der Webseite gibt einen generellen Überblick über die Aufgaben der Innung Farbe Köln, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

prüfung begleitet. Gleichzeitig konnte gerade klein- und mittel-
ständischen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eine bedeutende Unterstützung in der traditionellen Lehrlingsausbildung gegeben werden, die sich letztendlich in der qualitativ hochwertigen Arbeit der Kölner Betriebe niederschlägt.
In der Lehrwerkstatt stehen großzügige Räumlichkeiten zur Verfügung, die ganz dem Bedarf einer qualifizierten Fachausbildung angepasst wurden: Es stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung, auch modernste Techniken zu erlernen. Dies führt nicht nur zur Beherrschung aller der Tradition des Hand-
werks entsprechenden Fachlichkeiten, sondern erlaubt auch die Vorbereitung auf zukunftsorientierte Aufgaben, speziell im Bereich Umweltschutz, die auf das Handwerk zukommen.
Zwei erfahrene Meister mit langjähriger einschlägiger Erfahrung, MLM Markus Wöbbeking und MLM Anja Bönig, führen in Vollzeit durch die Ausbildungsein-
heiten und bereiten die Auszubildenden auf Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen vor. Der hohe Grad an bestandenen Prüfungen in den vergangenen Jahren ist ein Beleg für die hohe Qualität der Arbeit in der Lehrwerkstatt.

tenden Vorsitzenden und fünf Beisitzern. Der Vorstandsvorsit-
zende einer Innung trägt für die Dauer seiner Amtszeit den Titel Obermeister, sein Stellvertreter den Titel stellvertretender Obermeister.
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Innungsversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahlperiode beträgt 3 Jahre. Seit Gründung der Innung Farbe Köln im Jahre 1885 haben 15 Obermeister die Innung geführt.
Der jetzige Obermeister ist MLM Karl-Heinz Koch. Laut Satzung vertritt er gemeinsam mit dem Geschäftsführer, Herrn RA Ernst Girkes, die Innung nach außen.

Die Mitglieder von Innungen sind selbst Pflichtmit-
glieder der örtlichen Handwerkskammern, Innungen sind Pflichtmitglieder der Kreishandwer-
kerschaften.
Die Innungen organisieren sich auf Landesebene in Landesinnungsverbänden und auf Bundesebene in Zentralfachverbänden. 36 Zentralfachverbände und 53 Handwerkskammern haben sich zum Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) e.V. zusammengeschlossen.
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