
Aufgaben
Allgemeine Aufgaben
Die Innung Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Köln der Maler und Lackierer (kurz: Innung Farbe Köln) sieht sich in der Tradition der mittelalterlichen Zünfte, insbesondere in ihrer Funktion als Vertretung der Mitglieder nach außen.
Auch wenn bereits aus den Jahren 1371 bis 1396 eine „Zunft- und Amtsordnung der Maler“ bekannt ist, in der unter anderem Eintrittsbedingungen, Beschränkung der Gesellenzahl, oder der Lohn für Lehrlinge festgeschrieben wurden, ist die heutige Innung Farbe Köln die direkte Nachfolgerin der Innung der „Maler- und Anstreicher-Meister Cölns“, deren Gründungssitzung am 7. April 1885 stattfand.
Die Aufgaben und Aktivitäten der Innung sind durch die Handwerksordnung festgelegt und umfassen insbesondere:
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
- die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
- zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern,
- bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergebungsstellen beraten,
- das handwerkliche Pressewesen unterstützen.
- Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind,
- für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten,
- bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.
Einbindung der Innung in die Organisation des deutschen Handwerks
Aufsichtsbehörde (Rechtsaufsicht) für die Innung Farbe Köln ist die Handwerkskammer zu Köln. Gleichzeitig ist die Innung Teil der Kreishandwerkerschaft Köln: z.Zt. sind 35 Kölner Innungen in der Kreishandwerkerschaft organisiert, von denen 19, wie die Innung Farbe Köln, eigene Geschäftsstellen unterhalten.
Darüber hinaus ist die Innung Farbe Köln Mitglied des Maler- und Lackierer Landesinnungsverbands Nordrhein, dem zuständigen Fachverband des Maler- und Lackiererhandwerks auf Landesebene.
Innere Struktur der Innung
Mitglied bei einer Handwerksinnung kann jeder Inhaber eines Betriebs eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden, der das Gewerbe ausübt, für welches die Handwerksinnung gebildet ist. Die Handwerksinnung kann auch Gastmitglieder aufnehmen, die dem Handwerk, für das die Innung gebildet ist, beruflich oder wirtschaftlich nahe stehen. Die Innung Farbe Köln hat zur Zeit 135 Mitgliedsbetriebe, von denen 18 Gastmitglieder sind.
Die Organe der Innung sind:
- die Innungsversammlung;
- der Vorstand; und
- die Ausschüsse.
Die Innungsversammlung wählt in einem dreijährigen Rhythmus aus ihrer Mitte die Mitglieder des 7-köpfigen Vorstandes:
- den Vorsitzenden (Obermeister),
- einen Stellvertreter und
- fünf weitere Mitglieder (Beisitzer).
Zusätzlich gibt es bei der Innung Farbe Köln ständige Gesellenprüfungsausschüsse, deren Hauptaufgabe in der Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen besteht, und einen Rechnungs- und Kassenprüfungsausschuss, der die Prüfung des Rechnungswesens der Innung übernimmt.
Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen Beschäftigten wurde auch bei der Innung Farbe Köln ein Gesellenausschuss eingerichtet. Dieser wird, ebenfalls im dreijährigen Rhythmus, von den Gesellen der Mitgliedsbetriebe gewählt und entsendet Beisitzer in die relevanten Ausschüsse der Innung, z.B. den Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung.
Bei der Innung Farbe Köln existiert auch noch ein Ausschuss zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten, ein internes Instrument, dass die Arbeitsgerichte entlasten soll. Zum Zwecke einer größeren Neutralität ist dieser Ausschuss bei der Kreishandwerkerschaft Köln angesiedelt.
Die Geschäftsstelle der Innung
Die Geschäftstelle der Innung befindet sich unter folgender Adresse:
Kalscheurer Weg 12 (2. Etage)
D-50969 Köln (Zollstock)
Tel.: + 49 (0)221 331 07 26
Fax: + 49 (0)221 719 87 87
e-Mail-Adressen:
Innung@farbe-koeln.de
Info@farbe-koeln.de
GirkesErnst@farbe-koeln.de
RaabeMarion@farbe-koeln.de
Karten mit der Wegbeschreibung der Geschäftsstelle befinden sich auf der Seite „Kontakt“ dieses Webauftritts.
Das Personal besteht aus dem Geschäftsführer, Herrn RA Ernst Girkes, und einer Sekretärin, Frau Marion Raabe.
Die Lehrwerkstatt der Innung Farbe Köln
Um die Mitgliedsbetriebe in ihrer Ausbildungstätigkeit optimal zu unterstützen, unterhält die Innung Farbe Köln eine eigene Lehrwerkstatt. Diese wird durch einen Maler- und Lackierermeister geführt, der von einer weiteren Meisterin unterstützt wird. Weitere Details zur Lehrwerkstatt finden Sie unter der Rubrik „Die Lehrwerkstatt der Innung“.
Geschäftsstelle - Eingang

Symbole der Innung


Personal der Geschäftsstelle
RA Ernst Girkes,
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Frau Marion Raabe,
Sekretärin
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