17 gründung der Kölner Maler- und anstreicher-Innung 1885 – Innungsgeschichte 1885 bis 1945 Am Abend des 7. April 1885 trafen sich 33 Maler- und Anstreicher-Meister zur einer ersten Ver- sammlung, um eine Innung zu gründen. Malermeister Peter Maubach, der per Akklamation zum ersten Vorsitzenden gewählt wurde, erläuterte den Anwesenden die Vorteile einer solchen Innung. Das Innungsgesetz vom 18. Juli 1881 hatte die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Hand- werker eines Zweiges zusammenschließen konnten, um eigene Angelegenheiten zu regeln. Zu den obligatorischen Aufgaben der Innungen gehörten: • die Pflege des Gemeingeistes, d. h. die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre • die Herstellung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meister und Gesellen • die Regelung des Lehrlingswesens, insbesondere die Fürsorge für die sittliche Ausbildung • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Meister und Lehrlingen • Durchführung von Gesellen- und Meisterprüfungen und deren Zertifizierung • Einrichtung und Förderung betrieblicher Unterweisungen • Einrichtung von Schiedsgerichten bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern • Errichtung von Unterstützungskassen • Unterstützung von in Not geratenen Innungsmitgliedern bzw. deren Angehörige Die einzig erhaltenen Quellen aus den ersten 38 Jahren der Geschichte der Kölner Maler- und Anstreicher-Innung sind die Versammlungs-Protokolle. Die behördliche Anerkennung der In- nung mit der Bestätigung des Vorstandes durch den Kölner Beigeordneten Jakob Pellmann erfolg- te am 24. Juni 1885. Die Diskussion um die namentliche Bezeichnung der Innung sah u. a. auch den Namen „Dekorationsmaler- und Anstreicherinnung“ vor. Man entschied außerdem, dass bei den Kölner„Ortsverhältnissen“ die Glaser zum Anstreichergeschäft dazugehörten und somit Mit- glied in der Innung werden konnten. Als Jahresbeitrag wurde zunächst die Summe von drei Mark
