AG Coburg: Reinigungskosten vor der Lackierung sind erstattungsfähig


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 18.11.2020 / 10:10


Das ein Fahrzeug, Fahrzeugteil vor der Lackierung gereinigt werden muss bedarf eigentlich keiner weiteren Erklärung. Arbeiten an der Karosserie, Schleifstaub oder Verunreinigungen durch die Verbringung auf dem Weg zum Lackierer machen diese Arbeiten im Vorfeld für die fachgerechte Reparaturlackierung zwingend erforderlich.


Dennoch hatte das AG in Coburg in dieser Sache zu entscheiden (Urteil Az. 15 C 155/20 vom 30.03.2020) Der Kläger hatte nach dem Unfallgeschehen ein Schadengutachten bei einem Sachverständigenbüro eingeholt und auf dessen Grundlage das im Gutachten genannte Autohaus mit der Schadensreparatur beauftragt. Für Verbringungskosten waren im Gutachten jeweils 145 € netto und für reparaturbedingte Fahrzeugreinigung jeweils 28.12 € netto aufgeführt. Zu dem zu verhandelnden Sachverhalt führt das AG Coburg aus: “Dass ein Reparaturbetrieb oder Lackierer das Fahrzeug ungereinigt zum Lackierer bringt oder gar eine Fahrzeugreinigung unentgeltlich erbringen soll, wie dies der Beklagte offenbar ernsthaft fordert, ist nicht nachvollziehbar. Ein solcher Anspruch für eine kostenfreie Tätigkeit ergibt sich auch nicht aus irgendwelchen Gesetzesvorschriften.“ (Quelle AG Coburg - IWW-UE) 

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