Berufsgenossenschaft - Neuerungen im Überblick


Von:  BG Bau / 11.01.2022 / 10:08



Im Jahr 2022 gibt es einige Neuerungen, die die Unternehmen und Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betreffen. Eine Übersicht.
 
Schädigung im Schultergelenk als „Wie-Berufskrankheit“
Ziehende oder stechende Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Schulterbereich: Das können Symptome für eine „Läsion der Rotatorenmanschette“ sein. Vor allem Beschäftigte im Maler-, Stuckateur- oder Trockenbauhandwerk mit intensiven Schleif- oder Überschultertätigkeiten können davon betroffen sein. Im Dezember 2021 empfahl der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten, diese Erkrankung neu in die Berufskrankheiten-Liste aufzunehmen. Dieser Beschluss bildet für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie für Gutachterinnen und Gutachter bereits jetzt die Grundlage, um gemeldete Fälle zu prüfen. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann eine Erkrankung als so genannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. (Vgl. Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit, Quelle: www.baua.de)
 
 
DGUV Information 201-011 für Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste überarbeitet
Die DGUV Information 201-011 zum Thema Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste erscheint in einer überarbeiteten Version. Veröffentlicht wird die Aktualisierung in der ersten Jahreshälfte 2022. Die Informationsschrift ist klar strukturiert und erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-1. Damit unterstützt die DGUV Information alle, die Gerüste beauftragen, Unternehmen, die Gerüste erstellen, sowie Nutzerinnen und Nutzer beim sicheren Verwenden von Gerüsten.
 
 
Neue Notfallkarte für die Unfallversicherung im Ausland
Ab Januar 2022 erhalten alle Versicherten der BG BAU, die im Ausland arbeiten, die Notfallkarte zur Auslandsversicherung (AUV). Mit der AUV-Notfallkarte wissen die Beschäftigten im Auslandseinsatz, wer ihre zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist und welche Angaben nach einem Arbeitsunfall bei der ärztlichen Fachkraft notwendig sind. Zudem bietet die auf der Karte hinterlegte Notfallhotline eine schnelle Beratung im Falle eines Arbeitsunfalls.
 
Erste-Hilfe-Kästen in Unternehmen ergänzen
Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 aufstocken, wenn sie – zum Beispiel aufgrund vertraglicher Vorgaben – den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Diese sind bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sind neu in Erste-Hilfe-Kästen aufgenommen worden, ebenso mehr Pflaster. Der Kauf neuer Verbandskästen ist nicht notwendig. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Gleichzeitig sollte der Kasteninhalt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum einzelner Artikel und die Sterilität, zum Beispiel von Wundverbänden überprüft werden. Gegebenenfalls sind diese vom Unternehmen zu ersetzen.


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