BFL nimmt zur Einstellung der Corona-Pauschale seitens der Kfz-Versicherer Stellung


Von:  Bundesverband - Christian Müller / 24.06.2021 / 11:59


FRANKFURT/HAMBURG. Kay Dähn, Geschäftsführer eines K&L-Betriebes in Hamburg, Fachgruppenleiter der Fahrzeuglackierer in der Hansestadt und Vorstandsmitglied der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL), ist wirklich sauer. Nicht nur ihn bringt die von zahlreichen Kfz-Versicherern angekündigte Streichung der Corona-Pauschale auf die Palme, sondern auch große Teile der Branche.


"Diese Ankündigung ist unglaublich und unverantwortlich! Die Pandemie ist noch nicht zu Ende und wir wissen noch nicht, wann die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen aufgehoben werden können. Es ist für uns in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, wie Assekuranzen jetzt mit Streichungen der Zusatzleistungen reagieren können, da diese nach wie vor durch die Fachbetriebe erbracht werden müssen," so Dähn. Der Hamburger meint weiter: "Auch wenn die Zahlen aktuell endlich sinken, bestehen Abstandsregeln, Masken- und Testpflicht weiter. In der portugiesischen Hauptstadt, Lissabon, wurde über Nacht ein harter Lockdown ausgesprochen, weil die Fallzahlen wieder stark stiegen. In England sieht es ähnlich aus." Die Streichung der Corona-Pauschale sei nicht angemessen und zum jetzigen Zeitpunkt das völlig falsche Signal. Die Lackier- und Karosseriefachbetriebe sind die Partner der Versicherer, der Schadensteuerer und weiterer Kundengruppen, aber vor allem sind sie verantwortlich gegenüber dem einzelnen Fahrzeugnutzer, der ihnen sein Fahrzeug vertrauensvoll überlässt. Die sach- und fachgerechte Reparatur ist das Kerngeschäft dieser Unternehmen im Unfallschadenmanagement. Dazu zählt zurzeit natürlich die zusätzliche Desinfektion vom Fahrzeuginnenraum nicht nur nach, sondern auch vor der Reparatur, um nicht nur den Kunden, sondern auch das eigene Fachpersonal zu schützen. Dafür haben die Betriebe während der Pandemie zusätzliche Investitionen getätigt. Dies sind direkt verrechenbare Kosten, die dem jeweiligen Auftrag – und das besagt per se die Definition ohne Wenn und Aber – direkt zuzuordnen sind.

Der Kunde hat Anspruch auf Desinfektionsmaßnahmen

Die BFL kritisiert die Auffassung der Versicherer scharf: "Die zusätzliche Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen an Fahrzeugen ist ein unabweisbarer Zusatzaufwand seitens der Betriebe", erklärt Torsten Schmidt, Leiter des Instituts für Fahrzeuglackierung. Der Anspruch auf Schutz gelte nicht nur für die Kunden, sondern gleichermaßen für das Werkstattpersonal der Fachbetriebe, ergänzt Paul Kehle, Präsident der BFL, und meint: "Jetzt wird wieder rückwirkend an der Kostenschraube gedreht. Das geht nicht und hat mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nichts mehr zu tun."

Das Allianz Zentrum für Technik (AZT) hat mit der TeMi Nr.14/2020 „Fahrzeugdesinfektion zum Schutz vor einer möglichen Corona-Infektion“ eine Technische Mitteilung veröffentlicht, die diese erforderliche Maßnahme in Zeit- und Materialwerten beziffert. Gerichtsurteile zu Gunsten der Werkstatt haben das mehrfach bestätigt.


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