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https://www.farbe-koeln.de/aktuell/nachricht/artikel/bundeskabinett-beschliesst-mindestlohn-von-12-euro-ab-oktober
Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Der Gesetzentwurf enthält gegenüber dem bislang vorliegenden Referentenentwurf zur Mindestlohnerhöhung keine Änderungen. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten von → Prof. Frank Schorkopf der Universität Göttingen vor, welches von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Auftrag geben wurde. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro und kommt zu dem Ergebnis: „Der Referentenentwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Art. 9 Abs. 3 GG und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.“ Ob das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, welches im April 2022 stattfinden wird, Berücksichtigung finden wird, bleibt zu bezweifeln.
Allerdings wurde hinsichtlich der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (wir haben berichtet) eine redaktionelle Änderung aufgenommen. Neuer Bestandteil des Gesetzes sind die Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Begrüßenswert ist hier vor allem, dass im Bereich der geringfügigen Beschäftigung auf die Aufnahme der vorgesehenen hochbürokratischen Regeln zur elektronischen und „manipulationssicheren“ Aufzeichnung der Arbeitszeit im Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verzichtet wurde, nachdem wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem BMAS abgegeben haben, die auf die erheblichen tatsächlichen und juristischen Probleme hingewiesen hat.
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