Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November 2021


Von:  LIV Nordrhein / 29.10.2021 / 12:47


Temposünden werden teurer, aber Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert +++ Falschparker zahlen mehr und können Punkte sammeln +++ Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert ein Fahrverbot


Da das Handwerk auf das Auto angewiesen ist, dürfte der neue Bußgeldkatalog, der ab 9. November gilt, von besonderem Interesse sein. Die wichtigsten Verstöße und wie diese künftig geahndet werden finden sie im Folgenden.

Zu-Schnelles-Fahren wird deutlich teurer, während bei den Fahrverboten alles beim Alten bleibt.

Geschwindigkeitsverstöße

Tempoüberschreitung km/h

Bußgeld €

Punkte

Fahrverbot in Monaten

innerorts

bis 10

30

  

11 – 15

50

  

16 – 20

70

  

21 – 25

115

1

 

26 – 30

180

1

1

31 – 40

260

2

1

41 – 50

400

2

1

51 – 60

560

2

2

61 – 70

700

2

3

über 70

800

2

3

außerorts

bis 10

20

  

11 – 15

40

  

16 – 20

60

  

21 – 25

100

1

 

26 – 30

150

1

1

31 – 40

200

1

1

41 – 50

320

2

1

51 – 60

480

2

1

61 – 70

600

2

2

über 70

700

2

3

 

   

Geringfügige Parkverstöße werden etwas teurer. Spürbarer steigen die Bußgelder für Parker auf Geh- und Radwegen. Zudem drohen in diesen Fällen Punkte in Flensburg.

Parkverstöße

 

Bußgeld €

Punkte

Parkverbot missachtet

25

 

– länger als 1 Stunde

40

 

– länger als 1 Stunde mit Behinderung

50

 

– mit Behinderung

40

 

in zweiter Reihe geparkt

55

1

– mit Behinderung

80

1

– mit Gefährdung

90

1

– mit Sachbeschädigung

110

1

– länger als 15 Minuten

85

1

– länger als 15 Minuten mit Behinderung

90

1

in Feuerwehrzufahrt geparkt

55

 

– und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert

100

1

unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt

55

 

unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt

55

 

– mit Behinderung

70

1

– mit Gefährdung

80

1

– mit Sachbeschädigung

100

1

– länger als 1 Stunde

70

1

– länger als 1 Stunde mit Behinderung

80

1

Höchstparkdauer überschritten

  

– bis 30 Minuten

20

 

– bis 1 Stunde

25

 

– bis 2 Stunde

30

 

– bis 3 Stunde

35

 

– länger als 3 Stunden

40

 
   

Wer den Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, riskiert neuerdings ein Verwarnungsgeld von 55 Euro.

Abbiegen ohne Rücksicht auf Verluste
Wer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und diese gefährdet muss mit 140 statt bislang 70 Euro rechnen. On Top gibt es einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Selbst Radfahrer drohen beim rücksichtslosen Abbiegen 70 Euro und ein Punkt.

Keine Rettungsgasse gebildet
Schon heute werden 200 Euro plus zwei Punkte fällig. Neuerdings droht zusätzlich ein Monat Fahrverbot.

Quelle: ADAC


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK