NRW-Tarifvertrag: Keine spezielle Lohnregelung für "Altgesellen"


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 23.12.2019 / 12:29



Wer bei Google etwas sucht, der wird in der Regel auch fündig. Natürlich finden sich auch diverse Tarifinformationen zum Maler- und Lackiererhandwerk. So kursiert im Netz eine Tarifübersicht, die unter anderem einen Tariflohn für Altgesellen in Höhe von 18,01 Euro beinhaltet.

Der Begriff "Altgeselle" wird darin wie folgt festgelegt:
Wer im gleichen Betrieb über vier Jahre als Vollgeselle (Ecklohn) beschäftigt ist, ohne Rücksicht
auf sein Alter oder Gesellen über 35 Jahre nach einjähriger Betriebszugehörigkeit. Lassen Sie sich davon nicht irritieren. Es handelt sich um eine Tarifregelung aus Baden-Württemberg. Die Lohntarife für NRW beinhalten keine speziellen Lohnregelungen für Altgesellen. Zur Klarstellung finden Sie hier nochmals die aktuelle Tarifübersicht für NRW.

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