Das Finanzministerium NRW gibt in einem aktuellen Schreiben bekannt, welche steuerlichen Maßnahmen greifen, um von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen zu entlasten.
Die Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten umfassen
- Stundungsmaßnahmen und Anpassung von Vorauszahlungen
- Abmildung steuerlicher Folgen bei Verlust von Buchführungsunterlagen
- Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffungen
- Rücklagenbildung
Das Schreiben des Finanzministeriums finden Sie hier zum DOWNLOAD.
