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Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
Die Laufzeit der tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk endete am 31. Oktober 2020. Nach ihrer Kündigung durch die IG BAU forderte die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung ab Oktober 2020 für ein Jahr um 5,4%.
Nach 4 schwierigen Verhandlungsrunden wurde von den Kommissionen beider Seiten Mitte Januar 2021 am Verhandlungstisch ein Kompromiss erreicht. Dem Tarifvorschlag haben am 27. Januar 2021 Gewerkschaft als auch Arbeitgeber nach verbandsinterner Abstimmung mehrheitlich zugestimmt.
Kernpunkte des Tarifabschlusses sind Lohnerhöhungen ab Mai 2021 (+2,1 % beim Ecklohn) und neue Branchen-Mindestlöhne Maler von 13,80 € (Mindestlohn II) bzw. 11,40 € (Mindestlohn I), ferner eine steuerfreie Corona-Prämie (330 €) und Festlegung der Ausbildungsvergütungen für die Ausbildungsjahre 2021/22 und 2022/23.
Die Punkte des Tarifabschlusses für das Maler- und Lackiererhandwerk* im Einzelnen:
Azubi- Vergütungen | seit: | Tarifabschluss: | |
01.August 2020 | 01.August 2021 | 01.August 2022 | |
1. Lehrjahr | 680 € | 710 € | 740 € |
2. Lehrjahr | 750 € | 780 € | 815 € |
3. Lehrjahr | 915 € | 945 € | 980 € |
Laufzeit des neuen Tarifvertrags Auszubildende: 24 Monate (01. August 2021 bis 31. Juli 2023).
Arbeitgeber-Verhandlungsführer des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz Markus Heineke begrüßte die Zustimmung zur Tarifeinigung. „In schwierigem Umfeld ist es ohne Schlichtung gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zum Ausgleich der Belange in der Branche zu finden.“ Heineke hob die lange Laufzeit, beim Lohn bis Ende Mai 2022, sowie die Perspektive im Ausbildungsbereich für den Nachwuchs hervor. Die geschaffene lange Planungssicherheit für die Betriebe stelle zugleich ein Wagnis auf die Zeit nach der Corona-Pandemie dar. Für den Bereich des Mindestlohnes kann mit der dort erzielten Einigung ein lückenloser Anschlussvertrag zum Schutz vor Lohndumping in der Branche erreicht werden.
Weitere Informationen finden Sie in www.farbe.de im Mitgliederportal/Service in unseren aktualisierten Tarif-Übersichten:
Zusätzliche Informationen: Preisanpassung, Tarifverträge im Wortlaut
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* Der Tarifabschluss (ohne Mindestlohn) gilt in allen Tarifgebieten (ausgenommen Saarland); Branchen-Mindestlöhne Maler sind bundeseinheitlich (einschl. Saarland)
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