Testangebot für Mitarbeiter -aktualisiertes Merkblatt Stand 29. April


Von:  LIV Nordrhein / Guido Gormanns / 29.04.2021 / 13:40


Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums muss seit 20. April (bis vorerst 30.06.2021) jeder Betrieb seinen Mitarbeitenden regelmäßig zwei Testangebote pro Kalenderwoche machen.


Allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind, sind

pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten, unabhängig davon, ob für die Mitarbeiter ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Außerdem sind pro Woche ausreichend Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Die wichtigsten Fakten zur Testangebotspflicht haben wir für Innungsmitglieder in einem aktualisierten Merkblatt zusammenfasst.

<link file:206258 download>Merkblatt zum Download

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