Verband bietet auch 2019 wieder den Bürgschaftsservice an


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 20.12.2018 / 14:24


Für viele Malerbetriebe gehört es zum Tagesgeschäft, dass die Auftraggeber von ihnen Sicherheiten in Form von Bürgschaften fordern. Grund genug, sich mit diesem Thema etwas intensiver auseinander zu setzen und die verschiedenen Angebote zu vergleichen.


Bereits seit vielen Jahren unterhält der Landesinnungsverband mit der VHV-Versicherung einen Rahmenvertrag, über den Innungsbetriebe ihren Bürgschaftsbedarf mittels einer Versicherungslösung abdecken können. Bürgschaftsversicherungsmodelle stellen eine ideale Alternative zu den konkurrierenden Avalkrediten der Banken dar. Im Vergleich zu den Angeboten der Banken sind Bürgschaftsversicherungen in der Regel kostengünstiger, flexibler und unbürokratischer in der Handhabung. Für viele Malerbetriebe gehört es zum Tagesgeschäft, dass die Auftraggeber von ihnen Sicherheiten in Form von Bürgschaften fordern. Grund genug, sich mit diesem Thema etwas intensiver auseinander zu setzen und die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Unterschieden werden verschiedene Bürgschaftsvarianten wie die Vertragserfüllungs-, die Gewährleistungs- und die Anzahlungsbürgschaft.
Das Kautionsversicherungsmodell des Innungsverbandes gliedert sich in die Produktlinien Start, Standard und Spezial.

Die drei Produktlinien unterscheiden sich hinsichtlich der darüber abgedeckten Bürgschaftsarten, Bürgschaftslinien und der Beitragssätze. Alle drei Produktlinien decken jedoch die drei vorgenannten üblichen Bürgschaftsvarianten in jedem Fall mit ab.

Unterschied zwischen Hausbank und Versicherung
Ein beispielhafter Malerbetrieb möge im Jahr einen Bürgschaftsbedarf von 15.000 Euro haben. Wickelt er diesen über seine Hausbank ab, zahlt er hierfür jährlich Zinsen wie für einen normalen Kredit. Die Zinssätze für einen Avalkredit variieren natürlich von Bank zu Bank. Ein großes Kreditinstitut in unserer Region berechnet hierfür einen Avalzins,  der - in Abhängigkeit vom Betrag und der Bonität des Kunden - zwischen 1,8% und 4,00% p. a. liegt.
Obendrein gehen die Avalzinsen zu Lasten der Kreditlinie, die die Bank dem Unternehmen einräumt. Nimmt keiner der Auftraggeber eine der Bürgschaften in Anspruch, zahlt der Malerbetrieb gewissermaßen für einen Kredit, den er gar nicht in Anspruch nimmt.

Anders die Versicherungslösung: Hier kauft der Betrieb bei einer Versicherung pro Jahr vorab einen Bürgschaftsrahmen von zum Beispiel 15.000 Euro. Über diese Bürgschaftslinie kann er dann im Laufe des Jahres frei verfügen und Bürgschaften an seine jeweiligen Auftraggeber vergeben, die von der Versicherung abgedeckt sind. Pro Jahr zahlt er für diesen Bürgschaftsrahmen 1,6 Prozent (in der Variante START), also 240 Euro. Dieser Einmalbetrag deckt jedoch die pro Jahr herausgegebenen Bürgschaften über ihre gesamte Laufzeit hin ab. Bei einer fünfjährigen Laufzeit einer Gewährleistungsbürgschaft reduziert sich somit die Belastung auf 0,32 Prozent pro Jahr. Nun noch einmal zum Vergleich: Die beispielhafte Hausbank verlangt bei bester Bonität 1,8 Prozent pro Jahr.

Weitere Vorteile des Versicherungsmodells: Die Kreditlinie bei der Hausbank wird entlastet. Zudem hat der Auftraggeber zumeist seine Bürgschaft deutlich schneller in den Händen als bei der Banklösung. <link file:141954>Hier erfahren Sie mehr.

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