Zukunft der VOB ungewiss


Von:  LIV Nordrhein / G. Gormanns / 07.05.2019 / 16:19


Verbände fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Beibehaltung der VOB


Die VOB könnte in ein paar Jahren ihren hundertsten Geburtstag feiern. Könnte, wenn da nicht hinter den Kulissen ein Streit über ihre Zukunft geführt würde.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zwischen Februar und Juni eine Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung erarbeiten soll.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge weiterhin durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) in der VOB/A geregelt werden sollen oder ob das Vergaberecht vereinheitlicht wird und Teil der Vergabeverordnung (VGV) wird, die allein der Staat als Auftraggeber in der Hand hat.

Das Wirtschaftsministerium befürwortet die zweite Variante wähend sich das Bau- bzw. Innenministerium für den Fortbestand der VOB als einheitliches Regelwerk für öffentliche Bauvergaben einsetzt. Sollte sich das Wirtschaftsministerium durchsetzen, wäre damit aber auch die Zukunft der Teile B und C ungewiss.
Der Vergabe- und Vertragsausschuss zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm Vertreter der öffentlichen Auftragger und die Auftragnehmerseite um ein Regelwerk ringen, in dem die Interessen aller Baubeteiligten ausgewogen berücksichtigt werden. Auch das Malerhandwerk ist in diesem Gremium mit Sitz und Stimme vertreten.
Sowohl die Dachverbände auf Bundesebene als auch die NRW-Landesverbände des Bau- und Ausbausektors haben ihre Positionen in einer gemeinsamen Stellungnahme artikuliert.
An die zuständigen Landesministerien und die öffentlichen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen wird appelliert, sich für den Erhalt der VOB im bestehenden System einzusetzen.

Gemeinsame Erklärung im Wortlaut

Die unterzeichnenden Verbände fordern, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) insgesamt mit ihren Teilen A, B und C beizubehalten.
Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort allein mit „seiner“ Vergabeordnung umgeht.
Die seit Jahrzehnten bewährte Entlastung des Gesetz- und Verordnungsgebers durch die fachkundigen Vergabeausschüsse, die sich aus Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zusammensetzen, ist die Garantie dafür, dass auch in Zukunft für die Anwender praxisnahe Vergaberegelungen erarbeitet werden, die von allen Beteiligten akzeptiert werden.
Insbesondere bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (98 Prozent aller Vergaben im Baubereich) wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB an. Grund hierfür ist, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke beteiligt sind. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner jetzigen Form wird durch den dreigliedrigen Aufbau und die kompetente Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und kann nur im bestehenden System erhalten bleiben.
Gerade jetzt, wo es darum geht, den Wohnungsbau und den Bau von Infrastruktur zu beschleunigen, ist Rechtssicherheit unerlässlich. Die Rechtsanwender in der Praxis brauchen dabei die ihnen vertrauten Vorschriften - für Bauvergaben ist dies die VOB. Jede Systemänderung konterkariert das politische Ziel, schneller Wohnungen und Infrastrukturen zu bauen. Unterzeichnende Fachverbände

Bauverbände NRW e.V.
Dachdecker-Verband Nordrhein
Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V.
Maler und Lackierer Innungsverband Nordrhein
Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen
Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW
Unternehmerverband Handwerk NRW
 

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